BMF 07 2501/1-IV/7/99 v. 24.11.1999
Für Beiträge zu Pensionszusatzversicherungen, zu Pensionskassen, zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung und bei Erwerb von Anteilen an prämienbegünstigten Investmentfonds wird eine Prämienbegünstigung geschaffen. Die Prämienbegünstigung ist dem Bausparen nachgebildet. Die begünstigte Bemessungsgrundlage beträgt maximal € 1.000.