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EStG § 2 Abs 3

Lohnsteuer und AbgabenARD 5078/30/99 Heft 5078 v. 23.11.1999

( EStG § 2 Abs 3 ) In Zusammenhang mit einer stillen Beteiligung ist dann keine Einkunftsquelle anzunehmen, wenn keine objektive Ertragsfähigkeit gegeben ist. Dabei kommt es darauf an, ob innerhalb eines absehbaren Zeitraumes ein positives Gesamtergebnis erzielbar ist.

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