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BAO § 303

Lohnsteuer und AbgabenARD 5077/18/99 Heft 5077 v. 19.11.1999

( BAO § 303 ) Auch wenn gemäß § 303 Abs 1 lit c BAO die nachträglich andere Entscheidung über ein Vorfrage durch die hiefür zuständige Behörde, wenn der Bescheid von einer solchen Vorfrage abhing, einen Wiederaufnahmetatbestand bildet, ist dies nicht der Fall, wenn einerseits die Frage der Uneinbringlichkeit von Abgabenverbindlichkeiten im Haftungsverfahren eine von der Abgabenbehörde zu lösende Frage ist, während andererseits die Frage der Uneinbringlichkeit im gerichtlichen Verfahren über die Bestätigung des Zwangsausgleichs nicht Gegenstand des Verfahrens ist. Der „Forderungsnachlass“ iSd § 156 KO ist keine Frage der Einbringlichkeit oder Uneinbringlichkeit, sondern eine im Gesetz normierte Wirkung des rechtskräftig bestätigten (Zwangs-)Ausgleichs. VwGH 98/14/0090 v. 23.03.1999. (Beschwerde abgewiesen)

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