( FinStrG § 29 Abs 2 ) Werden die verkürzten Abgaben infolge der Ablehnung des gemeinsam mit der Selbstanzeige abgegebenen Ratengesuches nicht entrichtet, fehlt es an den Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 29 Abs 2 FinStrG. OGH 13 Os 173/98 v. 13.01.1999. (ÖStZB 1999/555, Heft 19)