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AuslBG § 15 Abs 1 Z 1

ArbeitsrechtARD 5076/19/99 Heft 5076 v. 16.11.1999

( AuslBG § 15 Abs 1 Z 1 ) Die für die Ausstellung eines Befreiungsscheines im AuslBG geregelten Anspruchsvoraussetzungen sehen die Berücksichtigung von „Ersatzzeiten“, die einer Erwerbstätigkeit rechtlich gleichwertig und gleichzusetzen sind, als anrechenbare Beschäftigungszeiten nicht vor. VwGH 97/09/0146 v. 26.05.1999. (Beschwerde abgewiesen)

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