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ABGB § 879 GmbHG § 16

BetriebswichtigesARD 5075/32/99 Heft 5075 v. 12.11.1999

( ABGB § 879, GmbHG § 16 ) Die Vereinbarung in einem Geschäftsführervertrag, dass der Geschäftsführer rückwirkend als solcher abberufen werden kann, macht den gesamten Vertrag und nicht bloß die Abberufungsvereinbarung ungültig. Auch eine in Zusammenhang mit einer allfälligen rückwirkenden Abberufung als Geschäftsführer getroffene Vereinbarung hinsichtlich einer Gehaltsreduktion ist unwirksam. LG Wr. Neustadt 6 Cga 211/97a v. 23.03.1998. (Slg. 11.705)

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