( EStG § 24, § 37 Abs 5, § 12 Abs 8 ) Der steuerliche Gewinn durch aufgedeckte stille Reserven aus dem Verkauf eines Teilbetriebes bzw. von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ist nicht von der Gewinnermittlung nach der Durchschnittssatzverordnung, BGBl 1990/100 , erfasst. Es ist zulässig, diesen Gewinn einer steuerfreien Rücklage zuzuführen.
VwGH 94/14/0170 v. 27.07.1999