vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 9

Steuerliche EntscheidungshinweiseARD 5074/31/99 Heft 5074 v. 9.11.1999

( BAO § 9 ) Werden Mittel einer Gesellschaft für Materialeinkauf, Lohnzahlungen, Honorare und für Garantieleistungen verwendet, so dass für die Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten kein Geld mehr vorhanden war, haftet der Geschäftsführer für diese, weil er seine Pflicht zur Sorge für die Entrichtung der Abgaben der GmbH schuldhaft verletzt hat. VwGH 98/13/0004, 0005 v. 28.04.1999. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte