( ArbVG § 45 Abs 2, § 62 Z 3 ) Ein Betriebsrat kann nicht von einer Betriebsversammlung enthoben werden, die vom an Dienstjahren ältesten Arbeitnehmer einberufen wurde, obwohl der Betriebsrat an sich funktionsfähig war, aber die Einberufung der Betriebsversammlung verweigerte.
ASG Wien 28 Cga 265/98i v. 02.06.1999, Berufung erhoben