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BMUJF 54 0022/1-V/4/99 v. 22. 6. 1999

Betriebswichtige GesetzeARD 5073/11/99 Heft 5073 v. 3.11.1999

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an unverschuldet in Not geratene Familien (Familienhärteausgleich) ab 1. 1. 2000.

An Zuwendungen können gewährt werden:

- zins- oder amortisationsbegünstigte Gelddarlehen; hiebei soll die Laufzeit 10 Jahre und die tilgungsfreie Zeit 3 Jahre nicht überschreiten - die Höhe der Zinsen soll höchstens 4% betragen;

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