Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an unverschuldet in Not geratene Familien (Familienhärteausgleich) ab 1. 1. 2000.
An Zuwendungen können gewährt werden:
- zins- oder amortisationsbegünstigte Gelddarlehen; hiebei soll die Laufzeit 10 Jahre und die tilgungsfreie Zeit 3 Jahre nicht überschreiten - die Höhe der Zinsen soll höchstens 4% betragen;