( ABGB § 1154, AngG § 1 ) Aufwandsentschädigungen eines Trainers, denen keine konkreten Aufwendungen gegenüberstehen, haben Entgeltcharakter.
OLG Wien 8 Ra 141/99k v. 11.06.1999
Entgeltcharakter einer „Aufwandsentschädigung“
( ABGB § 1154, AngG § 1 ) Aufwandsentschädigungen eines Trainers, denen keine konkreten Aufwendungen gegenüberstehen, haben Entgeltcharakter.
OLG Wien 8 Ra 141/99k v. 11.06.1999
Entgeltcharakter einer „Aufwandsentschädigung“