vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Übung durch Duldung gesetzwidriger Zahlungen durch untergeordnete Stellen

ArbeitsrechtARD 5071/6/99 Heft 5071 v. 22.10.1999

( ABGB § 863, § 867, GehG § 25 ) Fehlt bei einer regelmäßig vorbehaltlosen Zahlung durch untergeordnete Stellen der eindeutige Wille des Arbeitgebers, sich auch für die Zukunft zu dieser Zahlung zu verpflichten, kann aus dem gesetzwidrigen Dulden dieser Zahlungen durch vorgesetzte Stellen keine privatrechtliche Vereinbarung durch Übung entstehen.

OGH 8 Ob A 214/98y v. 08.07.1999

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte