( ASGG § 54 ) Da sich der Problemkreis, der im Rahmen von Besonderen Feststellungsverfahren gemäß § 54 Abs 2 ASGG an den OGH herangetragen werden kann, nicht auf die Auslegung von Kollektivverträgen beschränkt, sondern arbeitsrechtliche Fragen jeder Art auf dem Gebiet der Arbeitsrechtssachen nach § 50 ASGG umfassen kann, ist auch die im vorliegenden Fall aufgeworfene Rechtsfrage der Gestaltung von Einzeldienstverträgen durch Betriebsübung einer Überprüfung durch den OGH zugänglich. OGH 9 Ob A 222/98g v. 20. 1.1999.