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Keine Integritätsabgeltung nach Unfall auf Betriebsausflug

SozialversicherungARD 5070/16/99 Heft 5070 v. 19.10.1999

( ASVG § 213a ) Auch wenn ein Unfall auf einem Betriebsausflug vom Dienstgeber durch grob fahrlässige Missachtung von Bestimmungen der StVO oder des KFG verursacht worden sein sollte, gebührt dem dabei verletzten Dienstnehmer keine Integritätsabgeltung.

VwGH 97/08/0588 v. 29.06.1999

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