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Kein UV-Schutz für unternehmensfremde Gefälligkeitsdienste

SozialversicherungARD 5069/5/99 Heft 5069 v. 15.10.1999

( ASVG § 175 Abs 1, § 8 Abs 1 Z 3 lit a ) Unfälle bei der Besorgung von Hilfsmitteln für unternehmensfremde Gefälligkeitsdienste im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit stehen nicht als Arbeitsunfall unter Versicherungsschutz.

OGH 10 Ob S 96/99m v. 04.05.1999

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