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ASVG § 308, VO (EWG) 1408/71

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5068/46/99 Heft 5068 v. 12.10.1999

( ASVG § 308, VO (EWG) 1408/71 ) Anhang VI Abschn J Nr 4 lit a VO (EWG) 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, verpflichtet nicht den zuständigen niederländischen Träger, bei dem ein in einem anderen Mitgliedstaat arbeitsunfähig gewordener Dienstnehmer eine proratisierte Leistung bei Invalidität beantragt, die Versicherungszeiten, die dieser Dienstnehmer in den Niederlanden nach dem 1. 7. 1967 nach einem Sondersystem für Beamte zurückgelegt hat, den nach dem Gesetz über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung v. 18. 2. 1966 zurückgelegten Versicherungszeiten gleichzustellen. EuGH Rs.C-360/97 v. 20.04.1999, Fall Nijhuis.

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