( BAO § 188, EStG § 23 ) Die Vermietung einer Segelyacht durch eine Gesellschaft zu deren Finanzierung stellt bloße Vermögensverwaltung dar und ist einer einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der Gesellschafter nicht zugänglich.
VwGH 97/15/0018 v. 18.02. 1999