( ALöschG § 2 ) Nach einer mit der Löschung einer GmbH im Firmenbuch verbundenen Auflösung der vermögenslosen Gesellschaft besteht keine Fortsetzungsmöglichkeit, und die organschaftliche Vertretung der bisherigen Geschäftsführer oder Liquidatoren fällt konstitutiv weg.
OGH 6 Ob 330/98t v. 20.05.1999