( UWG § 1, ABGB § 879 ) Das planmäßige Abwerben von Arbeitnehmern über das Kundentelefon des Arbeitgebers ist auch dann wettbewerbs- und sittenwidrig, wenn zwischen Arbeitgeber und Abwerbendem Branchenverschiedenheit besteht.
Landesgericht Heilbronn/BRD 1 KfH O 152/99 v. 21.05.1999