( GewO § 82 lit f ) Erfolgt der Ausspruch der Entlassung eines Pizzakochs, der sich seit mehreren Monaten zunehmend geweigert hat, seiner Verpflichtung zur Reinigung von Backblechen nachzukommen, erst einen Monat nach Kenntnis des Arbeitgebers von dieser Pflichtverletzung, ist dieser Anspruch jedenfalls verspätet. ASG Wien 3 Cga 198/98b v. 23.03.1999, Verfahren unterbrochen.