LSt-Protokoll 1999, BMF 07 0101/30-IV/7/99 v. 30.07.1999
Vermehrt werden von Lehrkräften diverse Fortbildungskosten als Werbungskosten geltend gemacht, z.B.
Sonderschullehrerin: „Lehrgang Voltigierwart - Der Einsatz des Pferdes in der Psychiatrie und Psychotherapie".