LSt-Protokoll 1999, BMF 07 0101/30-IV/7/99 v. 30.07.1999
Nach Art 15 DBA-Italien hat Italien wohl das Besteuerungsrecht, gemäß Art 23 DBA-Italien wird die Doppelbesteuerung nur durch Anrechnung der in Italien gezahlten Steuer vom Einkommen beseitigt.