LSt-Protokoll 1999, BMF 07 0101/30-IV/7/99 v. 30.07.1999
Die LStR 1999 führen in RZ 56 zur Art der begünstigten Tätigkeiten (Bauausführungen, Montagen usw.) u.a. Folgendes aus:
„Unter Bauausführung im weitesten Sinn sind alle Maßnahmen zu verstehen, die mit der Errichtung oder Erweiterung von Bauwerken (Hoch- und Tiefbauten) in Zusammenhang stehen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Auftragnehmer (Generalunternehmer) sich zur Erfüllung des Vertrages eines inländischen Unternehmers (Subunternehmers) bedient, weiters bei der Personalgestellung anlässlich der Errichtung begünstigter Vorhaben."