LSt-Protokoll 1999, BMF 07 0101/30-IV/7/99 v. 30.07.1999
Nach RZ 222 LStR 1999 führen Personalrabatte zu keinem Vorteil aus dem Dienstverhältnis, wenn für die Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, dieselben Waren oder Dienstleistungen zu einem niedrigeren oder gleichen Preis im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs zu kaufen. Der Bezug von Kleinstmengen (z.B. Lebensmittel für den täglichen Bedarf) kann vernachlässigt werden.