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Zusammenschluss zu einer stillen Mitunternehmerschaft nach Art IV UmgrStG bei Mitübertragung einer internationalen Schachtelbeteiligung iSd § 10 Abs 2 KStG 1988

Lohnsteuer und AbgabenARD 5051/20/99 Heft 5051 v. 13.8.1999

BMF v. 22.06.1999

Die Beteiligung einer Person am Handelsgewerbe eines anderen als atypisch stiller Gesellschafter stellt einen Zusammenschluss iSd Art IV UmgrStG dar, bei dem der Betrieb des Inhabers des Handelsgewerbes steuerlich als Sacheinlage in die entstehende Mitunternehmerschaft übertragen wird.

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