BMF v. 22.06.1999
Die Beteiligung einer Person am Handelsgewerbe eines anderen als atypisch stiller Gesellschafter stellt einen Zusammenschluss iSd Art IV UmgrStG dar, bei dem der Betrieb des Inhabers des Handelsgewerbes steuerlich als Sacheinlage in die entstehende Mitunternehmerschaft übertragen wird.