vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unangekündigter Auslandsurlaub nach erfolgreicher Entlassungsanfechtung

ArbeitsrechtARD 5051/9/99 Heft 5051 v. 13.8.1999

( ArbVG § 106 Abs 2, AngG § 27 Z 4, ABGB § 863 Abs 2 ) Nach erfolgreicher Entlassungsanfechtung in erster Instanz ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, sich zum Dienstantritt und zur Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen seines Arbeitgebers bereitzuhalten, so dass der Antritt eines Auslandsurlaubs ohne Mitteilung an den Arbeitgeber den Zugang der Dienstantrittsaufforderung des Arbeitgebers, eine mangels Reaktion des Arbeitnehmers ausgesprochene Entlassung und letztlich der Ablauf der Frist für eine Anfechtung dieser Entlassung nicht hindert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte