Die Sozialversicherungspflicht von Stipendiaten. Artikel von Dr. Beatrix Karl und Dr. Franz Marhold, Graz. Nach Meinung der Autoren liegt im Falle der Doktorandenstipendiaten und der APART-Stipendiaten der Österreichischen Akademie der Wissenschaften weder ein Dienst- noch ein freies Dienstverhältnis und auch keine selbständige Erwerbstätigkeit, aus der selbständige Einkünfte erzielt werden, vor. (ASoK 1999/210, Heft 7)