( GewO § 82a lit a ) Auch psychisch gesundheitsgefährdende Begleitumstände einer Tätigkeit können zum vorzeitigen Austritt berechtigen.
OGH 8 Ob A 278/98k v. 15.04.1999
Austritt wegen Gesundheitsgefährdung
( GewO § 82a lit a ) Auch psychisch gesundheitsgefährdende Begleitumstände einer Tätigkeit können zum vorzeitigen Austritt berechtigen.
OGH 8 Ob A 278/98k v. 15.04.1999
Austritt wegen Gesundheitsgefährdung