( ABGB § 1157 ) Für die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer bereits mehr als einen Monat vor der Verfassung eines Erlasses über eine Ausweitung des Anspruchs auf eine Jubiläumszuwendung zu informieren und ihn vom beantragten Pensionsantritt abzuhalten, besteht keine Rechtsgrundlage. OGH 9 Ob A 41/99s v. 24.02.1999.