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ZPO § 503 Abs 1 Z 2, ASGG § 39 Abs 2 Z 1

Verfahrensrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5045/35/99 Heft 5045 v. 23.7.1999

( ZPO § 503 Abs 1 Z 2, ASGG § 39 Abs 2 Z 1 ) Die Nichtbeachtung der Geltendmachung der unterlassenen richterlichen Anleitungspflicht in Bezug auf die Stellung von Beweisanträgen in der Berufung eines unvertretenen Versicherten durch das Berufungsgericht bildet den Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens. OGH 10 Ob S 398/98x v. 12.01.1999.

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