( ZollG § 188 Abs 1 ) In Fällen, in denen vom Spediteur die Eingangsabgaben nicht entrichtet wurden, kann bei Vorliegen einer Sorgfaltspflichtverletzung der Zollbehörde auf Seiten des Warenempfängers eine Unbilligkeit gegeben sein, wenn er zur Entrichtung von Eingangsabgaben herangezogen wird, die er dem Verfügungsberechtigten bereits überwiesen hat. VwGH 96/16/0012 v. 30.04.1999. (Beschwerde abgewiesen)