BMF v. 18.06.1999
Gleichbehandlung Betrieb - Mitunternehmeranteil
Die Mitübertragung von Verbindlichkeiten mit gestiftetem Vermögen löst keinen unter § 27 Abs 1 Z 7 EStG fallenden Zuwendungstatbestand aus, wenn es sich um die Stiftung von Betrieben (§ 21 bis § 23 EStG 1988) handelt. Da für die Besteuerung von Mitunternehmerschaften nur die einzelnen Mitunternehmer in Betracht kommen können, ist eine steuerliche Gleichbehandlung der Stiftung von Betrieben und von Mitunternehmeranteilen zu rechtfertigen.