( FinStrG § 89 Abs 1 ) Besteht der Verdacht, dass ein Zollpflichtiger den Tatbestand der Hinterziehung von Eingangsabgaben durch das Angeben eines zu niedrigen Kaufpreises eines eingeführten Flugzeuges in objektiver und subjektiver Hinsicht verwirklicht, ist das Flugzeug deswegen verfallsbedroht, und es ist deswegen auch geboten, die Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls auszusprechen, weil sonst der Verfallsgegenstand dem Zugriff der Finanzbehörde entzogen werden könnte. VwGH 98/16/0389, 0390 v. 04.03.1999. (Beschwerde abgewiesen)