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Pauschalzulage für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Lohnsteuer und AbgabenARD 5045/23/99 Heft 5045 v. 23.7.1999

( EStG § 68 Abs 1 ) Aus einer Pauschalentlohnung für zusätzliche Leistungen eines steuerpflichtigen Arbeitnehmers können auch dann keine Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge herausgerechnet werden, wenn diese Leistungen an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht erbracht werden müssen.

VwGH 94/13/0026 v. 28.04. 1999

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