( EStG § 34 Abs 7 ) Der Unterhalt für die Ehefrau ist auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn diese infolge der Erziehung von 12 Kindern und der damit verbundenen umfangreichen Haushaltsführung keinen eigenen Pensionsanspruch erworben hat.
VwGH 98/14/0133 v. 23.03. 1999