( ASVG § 255 Abs 3 ) Sind in Österreich versicherte Ausländer nach ihrem gesundheitlichen Leistungskalkül, auf das mangelnde Sprachkenntnisse keinen Einfluss haben, noch verweisbar, sind sie auch dann nicht invalid, wenn sie in ihrem Heimatland eine Invalidenrente beziehen.
OGH 10 Ob S 48/99b v. 16.03.1999