( AuslBG § 28 Abs 1 Z 1 ) Es erscheint reichlich ungewöhnlich, wenn allein um einen Lkw mit Baumaterial eines ausländischen Lieferanten abzuladen, insgesamt 10 Arbeiter aus dem Ausland mit ihren Privatfahrzeugen anreisen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Besteller die Ausländer beschäftigt und nicht z.B. deren Arbeitsleistungen bloß iSd § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG (als entsendete Arbeitnehmer) in Anspruch genommen hat. VwGH 97/09/0167 v. 18.11.1998. (Bescheid aufgehoben)