( AuslBG § 3 Abs 1 ) Es besteht kein Grund, den Dienstvertrag eines ausländischen Arbeitnehmers als nichtig anzusehen, wenn dieser keine Aufenthaltsbewilligung mehr besitzt, solange er über eine gültige Bechäftigungsbewilligung verfügt. OLG 7 Ra 354/98z v. 20.01.1999.