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Lohnpfändung bei Mitwirkung des Ehepartners im Betrieb

BetriebswichtigesARD 5044/19/99 Heft 5044 v. 20.7.1999

( EO § 292e ) Bei unentgeltlicher Mitwirkung eines Ehepartners im Betrieb des anderen, die über die eheliche Bistandspflicht hinausgeht, gilt - entgegen der früheren Rechtslage nach dem Lohnpfändungsgesetz (LPfG) - ein angemessenes Entgelt als geschuldet, das in diesem Umfang pfändbar ist.

OGH 9 Ob A 109/99s v. 05.05.1999

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