( EStG § 16 Abs 1, § 34 ) Werden nach Erlangung eines neuen Dienstverhältnisses wegen Verlustes der im alten Dienstverhältnis gewährten Dienstwohnung Umzugskosten erforderlich, stellen diese weder Werbungskosten noch eine außergewöhnliche Belastung dar.
VwGH 94/13/0058 v. 26.05.1999