RV 1911 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX GP idF des im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrages und Beschlussfassung im Nationalrat
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Eine Regierungsvorlage zu einer 23. BSVG-Novelle sieht folgende Änderungen vor: