( Wr. SHG § 13 ) Für einen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen unter der Annahme des Vorliegens einer Familiengemeinschaft kommt auch der Tatsache eines vorübergehenden Aufenthaltes der Ehefrau sowie der Kinder im Ausland Bedeutung zu. VwGH 96/08/0408 v. 10.11.1998. (Beschwerde abgewiesen)