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ASVG § 273 Abs 1

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5042/29/99 Heft 5042 v. 13.7.1999

( ASVG § 273 Abs 1 ) Eine Tätigkeit als Arbeiter hat bei der Bestimmung des Verweisungsfeldes eines Angestellten außer Betracht zu bleiben. Die zuletzt ausgeübte Arbeitertätigkeit ist daher unbeachtlich. OLG Wien 9 Rs 363/97 v. 01.12.1997. (ZAS Jud. 3/1999)

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