( EStG § 4 Abs 3, BAO § 124 ) Die fehlende Eintragung eines Steuerpflichtigen in das Firmenbuch in Zusammenhang mit einem geringen Umfang der Betriebsausstattung und der Beschäftigung von bloß einem Arbeitnehmer spricht gegen das Vorliegen der Vollkaufmanneigenschaft und gegen das Erfordernis, von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich wechseln zu müssen. VwGH 97/14/0172 v. 23.03.1999. (Beschwerde abgewiesen)