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In-vitro-Fertilisations-Fonds-Gesetz

Betriebswichtige GesetzeARD 5041/7/99 Heft 5041 v. 9.7.1999

Bericht und Antrag des Sozialausschusses; 2010 der Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX. GP v. 30. 6. 1999

Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Auf Grund eines am 30. 6. 1999 vom Sozialausschuss beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wird (IFV-Fonds-Gesetz), werden ab 1. 1. 2000 bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen 70% der Behandlungskosten für In-vitro-Fertilisationen von diesem Fonds getragen.

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