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ASVG § 273

SozialversicherungARD 5040/10/99 Heft 5040 v. 6.7.1999

( ASVG § 273 ) Bei Verweisung einer Verkäuferin für Geschenk- oder Parfümerieartikel, auf Kanzlei- oder Sekretariatsarbeiten sowie Kassiererinnen-Tätigkeiten ist in diesem Verweisungsfeld mit Hebe- oder Tragetätigkeiten über 10 kg nicht zu rechnen. OGH 10 Ob S 303/98a v. 15.09.1998.

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