BMF v. 25.05.1999
Die in der Regierungsvorlage des Steuerreformgesetzes 2000 in Art II Z 4 enthaltene Regelung des § 16 KStG 1988 über die Rückstellung bei Pensionskassen stellt eine Klarstellung dahingehend dar, dass die durch Gesetz bzw. Verordnung vorgesehene geschäftsplanmäßige Rückstellung für nach Pensionsbeginn anfallende Verwaltungskosten schon bisher dem Grunde und der Höhe nach als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen ist.