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Soziale Sicherheit von Rechtsanwälten

SozialversicherungARD 5039/16/99 Heft 5039 v. 2.7.1999

( ASVG § 5 Abs 1 Z 8, § 227 Abs 1 Z 1, § 251a ) Zeiten einer Beschäftigung als Rechtsanwaltsanwärter vermögen keinen Ersatzzeitentatbestand zu begründen und sind auch nicht auf die Wartezeit für eine Berufsunfähigkeitspension anzurechnen.

OGH 10 Ob S 34/99v v. 18.02.1999

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