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ABGB § 1151

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5038/35/99 Heft 5038 v. 29.6.1999

( ABGB § 1151 ) Die Beurteilung des Rechtsverhältnisses, im Rahmen dessen eine Person ihre Tätigkeiten erbringt, kann in einem Verfahren über geltend gemachte Gehaltsforderungen vom klagenden Arbeitnehmer nicht außer Streit gestellt werden (hier: als Reaktion auf den Verfallseinwand des beklagten Arbeitgebers), weshalb die „Außerstreitstellung“ des Nichtvorliegens eines Dienstverhältnisses durch diese Partei rechtlich nicht von Relevanz ist. ASG Wien 24 Cga 246/95m v. 05.10.1998, Berufung erhoben.

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