vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 884

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5038/34/99 Heft 5038 v. 29.6.1999

( ABGB § 884 ) Dem für eine Kündigung vereinbarten Erfordernis eines Einschreibebriefes ist eine Klage oder ein einfaches, beim Adressaten nachweislich eingelangtes Schreiben gleichzuhalten. Der Zugang eines Faxes mit der Aktennotiz des Absenders (= Arbeitgebers) über eine mündliche Besprechung betreffend „Beendigung des Arbeitsübereinkommens“ ist zur Erfüllung des Formerfordernisses jedoch nicht ausreichend. ASG Wien 8 Cga 293/93b v. 01.02.1999, Berufung erhoben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte